Das neue Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) trat am 24. März 2006 in Kraft. Mit Hilfe dieses Gesetzes soll der Eintrag von Schadstoffen in die Umwelt durch Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten reduziert und vermieden werden. Durch die gezielte Entnahme des Elektronikschrotts aus dem kommunalen und gewerblichen Abfallaufkommen erfolgt eine Schadstoffabreicherung des kommunalen Abfalls. Das ElektroG schreibt vor, dass ausrangierte Elektrogeräte einschließlich schadstoffhaltiger Leuchtstoffröhren seit dem 24. März 2006 nicht mehr in der grauen Mülltonne entsorgt werden dürfen. Die Rücknahme der Altgeräte in Städten und Gemeinden ist seither bundesweit umgesetzt worden. Für den Bürger entstehen keine direkten Kosten. Die Hersteller tragen die Verantwortung und die Kosten für die Verwertung.
Die Stiftung EAR (= Elektro-Altgeräte-Register) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsstellen im Bundesgebiet.
Je nach Gerätekategorie sind künftig Verwertungsquoten zwischen 50 und 80 Prozent vorgeschrieben. In Deutschland fallen bislang jährlich etwa 2 Millionen Tonnen Elektro-Altgeräte an.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf diesen Seiten:
- Das Elektro- und Elektronikgesetz
www.elektrogesetz.de 
- EAR – Elektro-Altgeräte-Register
www.stiftung-ear.de 
- BMU – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
www.bmu.de 
- UBA – Umweltbundesamt
www.umweltbundesamt.de 
- ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie
www.zvei.org 
- BITKOM – Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien e. V.
www.bitkom.org 
- BVSE – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V.
www.bvse.de 
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